Article Posted date
02 April 2025
1 Minute Lesezeit
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 2026 vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Im Jahr 2027 sind Arbeitgeber:innen erstmals verpflichtet, Berichterstattung abzulegen. Obwohl noch kein Gesetz vorliegt, gibt es in der Richtlinie Mindestanforderungen, die umgesetzt werden müssen und unmittelbare Auswirkungen auf die HR- Funktion haben.
Die Umsetzung der Mindestanforderungen kann komplexe Herausforderungen für Unternehmen bergen und hat nicht nur Konsequenzen für HR, sondern auch für andere Unternehmensbereiche.
Unmittelbare Auswirkungen auf die HR-Funktionen
Auswirkungen auf andere Unternehmensbereiche
- Nachteile/Ausschluss von Ausschreibungen
- Reputationsschaden
- Finanzielle Implikationen
Unser Angebot für Ihre optimale Vorbereitung auf die Umsetzung der Mindestanforderungen
Inhalte des Workshops
- Mindestanforderungen EU-Entgelttransparenzrichtlinie
- Gesetzliche Notwendigkeit und Timeline der Umsetzung
- Auswirkungen auf die HR-Funktion
- Erfassung bereits bestehender Maßnahmen, die die Mindestanforderungen decken
- Aufdecken von möglichen Synergien
- Gap-Analyse der bestehenden Maßnahmen und Mindestanforderungen
- Ausarbeitung von Handlungsfeldern
- Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen aus den identifizierten Handlungsfeldern
- Ranking der Umsetzungsmaßnahmen nach Aufwand und Dringlichkeit