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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 2026 vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Im Jahr 2027 sind Arbeitgeber:innen erstmals verpflichtet, Berichterstattung abzulegen. Obwohl noch kein Gesetz vorliegt, gibt es in der Richtlinie Mindestanforderungen, die umgesetzt werden müssen und unmittelbare Auswirkungen auf die HR- Funktion haben.

Die Umsetzung der Mindestanforderungen kann komplexe Herausforderungen für Unternehmen bergen und hat nicht nur Konsequenzen für HR, sondern auch für andere Unternehmensbereiche.

Unmittelbare Auswirkungen auf die HR-Funktionen

Übersicht über die Auswirkungen der Mindestanforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf die HR-Funktion
Auswirkungen auf andere Unternehmensbereiche
  • Nachteile/Ausschluss von Ausschreibungen
  • Reputationsschaden
  • Finanzielle Implikationen 

Unser Angebot für Ihre optimale Vorbereitung auf die Umsetzung der Mindestanforderungen

  

ÀÖÓ㣨Leyu£©ÌåÓý¹ÙÍø Workshop-Angebot zur Vorbvereitung auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Inhalte des Workshops

  • Mindestanforderungen EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • Gesetzliche Notwendigkeit und Timeline der Umsetzung
  • Auswirkungen auf die HR-Funktion
  • Erfassung bereits bestehender Maßnahmen, die die Mindestanforderungen decken
  • Aufdecken von möglichen Synergien
  • Gap-Analyse der bestehenden Maßnahmen und Mindestanforderungen
  • Ausarbeitung von Handlungsfeldern
  • Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen aus den identifizierten Handlungsfeldern
  • Ranking der Umsetzungsmaßnahmen nach Aufwand und Dringlichkeit